Geschwister-Scholl-Platz 10

82256 Fürstenfeldbruck / Buchenau

Telefon: 08141 - 22 89 888

Private Krankenversicherungen, Beihilfe:

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie oder Hypnose) von den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe über- nommen. Bitte setzten Sie sich hierzu mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den entsprechenden Versicherungs- bedingungen für eine Psychotherapie.

Berufsgenossenschaften:

Wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsge-nossenschaft fallen (z.B. bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall) werden die Therapiekosten übernommen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Möglichkeiten.

Gesetzliche Krankenkassen:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in explizit zu begrün-denden Einzelfällen im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Solche Gründe können vorliegen z.B. bei einer langen Wartezeit auf einen geeigneten Therapieplatz oder wenn bei bestimmten Erkrankungen besondere Qualifikationen des Therapeuten notwendig sind. Gerne bin ich Ihnen bei der Kostenklärung für die Krankenversicherung behilflich.

Selbstzahler:

Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Kosten richten sich dabei nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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